Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Inhaltlich auf den tatsächlichen Ablauf abgestimmt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Illia Tkach, Kastanienweg 14, 34225 Baunatal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erstellung, Anpassung und Betreuung von Websites, Web-Anwendungen und IT-Systemen.

(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da kein Vertrag mit Verbrauchern geschlossen wird.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit Absenden des Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung in Textform durch den Auftragnehmer zustande. Die automatische Eingangsbestätigung auf der Statusseite ist keine Annahme.

(3) Beim Paket „Platform“ erfolgt die Preisfestsetzung nach einer Aufnahme des tatsächlichen Bedarfs; der angegebene Preis ist ein Mindestpreis.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind — insbesondere weitere Unterseiten, Zusatzfunktionen, Texterstellung, Fotografie, Anbindung weiterer Systeme — sind nicht enthalten und werden gesondert beauftragt und vergütet.

(2) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und versichert, über die notwendigen Rechte daran zu verfügen. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 60 Tage, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich netto. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, erhöhen sich die Preise um die gesetzliche Umsatzsteuer; der Auftragnehmer zeigt dies in Textform an.

(2) Bei Leistungen zum Festpreis ist die Vergütung mit der Bestellung vollständig fällig und wird unmittelbar im Bestellvorgang gezahlt. Die Bearbeitung beginnt mit dem Zahlungseingang.

(3) Bei individuell kalkulierten Projekten (insbesondere Platform und Kassensysteme) erfolgt zunächst eine Aufnahme des Bedarfs und ein verbindliches Angebot. Danach sind 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % bei Lieferung fällig.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Zahlung per Überweisung bleibt in allen Fällen möglich.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich zurückzustellen.

§ 4a Leistungserbringung aus der Ferne

(1) Sämtliche Leistungen werden aus der Ferne erbracht — per Fernwartung, Telefon, Videocall und Versand. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht Bestandteil der Leistung und wird, falls im Einzelfall vereinbart, gesondert vergütet.

(2) Der Auftraggeber stellt für die Einrichtung einen Fernzugang bereit und wirkt bei den wenigen physischen Handgriffen (Gerät anschließen, Datenträger einstecken) mit. Die dafür nötige Anleitung stellt der Auftragnehmer bereit und begleitet den Vorgang auf Wunsch per Videocall.

(3) Datenträger und Hardware, die dem Auftraggeber zugesandt werden, gehen mit Übergabe an das Versandunternehmen in dessen Gefahr über, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.

§ 4b Spielinhalte auf Automaten-Systemen

(1) Gegenstand des Arcade-Pakets ist die Software — das bootfähige Kiosk-System, die Bedienoberfläche, die Bezahlfunktion und der Fernwartungszugang. Spielinhalte sind nicht Bestandteil des Pakets.

(2) Spiele, die der Auftragnehmer im Rahmen eines gesondert beauftragten und vergüteten Auftrags selbst entwickelt oder für den Auftraggeber anpasst, sind eigenständige Leistungen. Für diese erhält der Auftraggeber ein Recht zur gewerblichen und öffentlichen Wiedergabe am vereinbarten Aufstellort, einschließlich entgeltlicher Nutzung durch Gäste. Das Recht ist nicht übertragbar und endet mit der Außerbetriebnahme des Systems.

(3) Der Auftragnehmer stellt keine urheberrechtlich geschützten Spiele Dritter bereit, beschafft solche nicht und unterstützt nicht bei deren Beschaffung. Das gilt ausdrücklich auch für sogenannte ROM-Abbilder.

(4) Das System erlaubt es dem Auftraggeber, eigene Inhalte selbst aufzuspielen. Tut er dies, ist er für die erforderlichen Rechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Inhalte und stellt keine Prüfung geschuldet dar. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm selbst aufgespielten Inhalten entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen: Das Bereitstellen von Spielen in Gasträumen oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen ist eine öffentliche Wiedergabe. Auch rechtmäßig erworbene Spiele dürfen dort in aller Regel nicht gezeigt werden, da handelsübliche Lizenzen die gewerbliche und öffentliche Nutzung ausschließen. Der rechtmäßige Erwerb eines Datenträgers ersetzt die erforderliche Lizenz nicht.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(3) An eingesetzten Bibliotheken, Frameworks und wiederverwendbaren Bausteinen des Auftragnehmers verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; der Auftraggeber erhält daran ein Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel konkret in Textform.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird das Werk produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Laufende Betreuung

(1) Betreuungspakete werden monatlich im Voraus abgerechnet und laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Enthaltene Änderungskontingente sind auf den jeweiligen Monat bezogen und verfallen, soweit sie nicht genutzt werden. Nicht enthaltene Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(3) Die Betreuung umfasst kein Hosting (siehe § 7a). Endet die Betreuung, bleiben Website, Domain und Daten beim Auftraggeber; der Betrieb läuft auf dessen Konten unverändert weiter. Der Auftragnehmer gibt auf Wunsch alle noch bei ihm liegenden Zugänge heraus und stellt einen Export der von ihm gepflegten Inhalte bereit.

§ 7a Hosting und Konten Dritter

(1) Der Auftragnehmer betreibt kein Hosting und ist nicht Anbieter von Hosting-, Domain-, E-Mail- oder Zahlungsdiensten. Diese Leistungen werden auf eigenen Konten des Auftraggebers bei den jeweiligen Anbietern eingerichtet.

(2) Der Vertrag über diese Dienste kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Auftraggeber trägt die dortigen Kosten unmittelbar und ist gegenüber dem Anbieter allein berechtigt und verpflichtet.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung dieser Dienste und übergibt dem Auftraggeber sämtliche Zugangsdaten. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Sperrungen oder Leistungsänderungen der Anbieter haftet er nicht.

(4) Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Zugang zu Systemen des Auftraggebers, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (§ 12).

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen durch Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, durch Ausfälle oder Änderungen von Drittdiensten sowie durch unterlassene Aktualisierungen außerhalb eines Betreuungsvertrags.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (insbesondere Hosting-, Zahlungs-, Buchungs- und Kartendienste) wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen an Systemen des Auftraggebers erfolgen ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung mit definiertem Prüfumfang und ausdrücklicher Genehmigung des Systeminhabers. Ohne eine solche Beauftragung werden keine Prüfhandlungen vorgenommen.

§ 11 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf das erstellte Projekt unter Nennung von Name und Logo des Auftraggebers als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 12 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Kassel.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.